Scheidungsimmobilie – Das sind die Optionen




Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht sofort. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

Vermietung



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Das Haus verkaufen



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

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Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

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